Vereinsregisterauszug zum Stichtag
06.10.2022

Allgemeine Daten

Zuständigkeit Landespolizeidirektion
Wien, Referat Vereins-, Versammlungs- und

Medienrechtsangelegenheiten

ZVR-Zahl 141437189

Vereinsdaten

Name Arabisch Österreichisches Haus für
Kunst und Kultur

Sitz Wien (Wien)

c/o

Zustellanschrift 1100 Wien,
Ernst-Ludwig-Gasse 4/1/11

Land Österreich

Entstehungsdatum 28.02.2014

statutenmäßige

Vertretungsregelung

Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein
nach außen. Schriftliche Ausfertigungen

des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Unterschriften des/der Obmanns/

Obfrau und des Schriftführers/der
Schriftführerin, in Geldangelegenheiten

(vermögenswerte Dispositionen) des/der
Obmanns/Obfrau und des Kassiers/

der Kassieren. Im Fall der Verhinderung
treten an die Stelle des/der Obmanns/

Obfrau, des Schriftführers/der
Schriftführerin oder des Kassiers/der Kassieren ihre

Stellvertreter/innen.

Organschaftliche Vertreter

Obmann

Vertretungsbefugnis 29.07.2022 - 28.07.2026
(Funktionsperiode)

Familienname     Azzam

Vorname             Mohamed

Titel (vorang.) -

Titel (nachg.) -

Obmann-Stv.

Vertretungsbefugnis 29.07.2022 -
28.07.2026 (Funktionsperiode)

Familienname      Jded

Vorname              Nabil

Titel (vorang.)

Titel (nachg.)

Schriftführerin

Vertretungsbefugnis 29.07.2022 -
28.07.2026 (Funktionsperiode)

Familienname  Hasan

Vorname          Iyad

Titel (vorang.)

Titel (nachg.)

Kassier

Vertretungsbefugnis 29.07.2022 -
28.07.2026 (Funktionsperiode)

Familienname     Darwisch

Vorname             Ahmad

Titel (vorang.)

Titel (nachg.)

Hinweise

Dieser Auszug enthält Angaben über jene
Personen, welche als Gründer oder

Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2
Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als

organschaftliche Vertreter nach den
Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins

nach außen befugt sind.

"-" = Keine Eintragungen
vorhanden Seite 1 von 2

Mit Ausnahme der Vertretung durch einen
behördlich bestellten Abwickler stützt

sich diese Auskunft auch auf Angaben der
betreffenden Personen bzw des Vereins

über seine Vertretungsverhältnisse und
auf die Vertretungsregelung in den

vorliegenden Vereinsstatuten.

Insofern wird damit weder mit
verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt,

dass die genannten Personen auch
tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig

innehaben oder hatten.

Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser
Auskunft ist soweit geschützt, als nicht

jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder
kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).

Aussteller Bundesministerium f.Inneres
Abteilung IV/2

Tagesdatum / Uhrzeit Donnerstag 06.
Oktober 2022 \ 21:42:15

"-" = Keine Eintragungen
vorhanden Seite 2 von 2

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